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Ablauf einer Fahrausbildung
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1. |
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Der wichtigste Punkt: Bei uns anmelden und wenn Ihr noch nicht
volljährig seid - Erziehungsberechtigten mitbringen. |
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2. |
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Bei eurer Meldebehörde Antrag auf Fahrerlaubnis stellen. Dazu
benötigt Ihr:
- Kursbescheinigung über Erste Hilfemaßnahmen am Unfallort
- Sehtest für Fahrerlaubnis
- Passbild
- Personalausweis/ Reisepass
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3. |
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Laut Fahrschülerausbildungsordnung soll der theoretische
Unterricht mit dem praktischen Unterricht verzahnt werden. Also
fleißig zum theoretischen Unterricht kommen und parallel dazu
Fahrstunden nehmen.
Das Basistraining erfolgt auf einem ruhigen Parkplatz. Anschließend
Grundausbildung in einem ruhigen Verkehrsraum mit Grundfahrübungen
wie Parken in verschiedenen Variationen, Anfahren an einer Steigung,
Gefahrbremsung, Wenden.
In den Zweirad-Klassen erlangt man Fahrzeugbeherrschung durch
Übungen wie Kreisfahrt, Slalom Fahren, Gefahrbremsung, Ausweichen
ohne und nach Abbremsen, Fahren mit Schrittgeschwindigkeit und Stop-and-Go-Übungen.
Könnt Ihr dann ohne große Hilfe in der Stadt fahren, erfolgen die
besonderen Ausbildungsfahrten wie Landstraße, Autobahn und
Nachtfahrt.
Anschließend geht es zurück in die Stadt und Ihr fahrt unter
Prüfungsbedingungen. |
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4. |
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Wenn der theoretische Unterricht komplett besucht und eine
kostenfreie Vorprüfung bestanden wurde, kann nach Eintreffen und
Bezahlen der TÜV-Rechnung (Zeichen dass der Fahrerlaubnisantrag von
der Behörde bearbeitet
worden ist), beim TÜV die theoretische Prüfung abgelegt werden. Wenn
diese bestanden wurde, kann im Normalfall zwei Wochen später
die praktische Prüfung abgelegt werden. Es gibt aber auch die
Möglichkeit einer Vollprüfung.
Der Antrag auf Fahrerlaubnis und die bestandene theoretische Prüfung
sind jeweils ein Jahr gültig. |
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