Ablauf einer Fahrausbildung

1.   Der wichtigste Punkt: Bei uns anmelden und wenn Ihr noch nicht volljährig seid - Erziehungsberechtigten mitbringen.
     
2.   Bei eurer Meldebehörde Antrag auf Fahrerlaubnis stellen. Dazu benötigt Ihr:
  • Kursbescheinigung über Erste Hilfemaßnahmen am Unfallort
  • Sehtest für Fahrerlaubnis
  • Passbild
  • Personalausweis/ Reisepass
     
3.   Laut Fahrschülerausbildungsordnung soll der theoretische Unterricht mit dem praktischen Unterricht verzahnt werden. Also fleißig zum theoretischen Unterricht kommen und parallel dazu Fahrstunden nehmen.

Das Basistraining erfolgt auf einem ruhigen Parkplatz. Anschließend Grundausbildung in einem ruhigen Verkehrsraum mit Grundfahrübungen wie Parken in verschiedenen Variationen, Anfahren an einer Steigung, Gefahrbremsung, Wenden.

In den Zweirad-Klassen erlangt man Fahrzeugbeherrschung durch Übungen wie Kreisfahrt, Slalom Fahren, Gefahrbremsung, Ausweichen ohne und nach Abbremsen, Fahren mit Schrittgeschwindigkeit und Stop-and-Go-Übungen.

Könnt Ihr dann ohne große Hilfe in der Stadt fahren, erfolgen die besonderen Ausbildungsfahrten wie Landstraße, Autobahn und Nachtfahrt.

Anschließend geht es zurück in die Stadt und Ihr fahrt unter Prüfungsbedingungen.
     
4.   Wenn der theoretische Unterricht komplett besucht und eine kostenfreie Vorprüfung bestanden wurde, kann nach Eintreffen und Bezahlen der TÜV-Rechnung (Zeichen dass der Fahrerlaubnisantrag von der Behörde bearbeitet
worden ist), beim TÜV die theoretische Prüfung abgelegt werden. Wenn diese bestanden wurde, kann im Normalfall zwei Wochen später die praktische Prüfung abgelegt werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Vollprüfung.

Der Antrag auf Fahrerlaubnis und die bestandene theoretische Prüfung sind jeweils ein Jahr gültig.